Bebauungspläne
Bebauungspläne konkretisieren die städtebaulichen Ziele der Stadt Werdohl für räumlich abgegrenzte Bereiche. Sie schaffen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und legen fest, wie Grundstücke innerhalb des jeweiligen Plangebiets genutzt und bebaut werden können.
Ein Bebauungsplan wird von der Stadt als Satzung beschlossen und ist nach seinem Inkrafttreten verbindliches Ortsrecht. Die darin getroffenen Festsetzungen sind bei der Beurteilung von Bauvorhaben zu berücksichtigen.
Je nach städtebaulicher Zielsetzung kann ein Bebauungsplan unter anderem Festsetzungen treffen zu:
• der Art der baulichen Nutzung, beispielsweise Wohngebieten, Mischgebieten oder Gewerbegebieten,
• dem Maß der baulichen Nutzung, beispielsweise durch Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl
der Vollgeschosse oder Gebäudehöhen,
• den überbaubaren Grundstücksflächen und damit der Lage möglicher Gebäude,
• der Bauweise und den zulässigen Gebäudestellungen,
• Verkehrsflächen und deren städtebaulicher Einbindung,
• Grünflächen und Freiräumen,
• Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,
• sowie weiteren städtebaulich erforderlichen Regelungen.
Welche Festsetzungen tatsächlich getroffen werden, hängt von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und den städtebaulichen Zielen des einzelnen Bebauungsplans ab. Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt in einem förmlichen Bauleitplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Im Verfahren werden die öffentlichen und privaten Belange ermittelt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Hierzu gehört insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan vom zuständigen politischen Gremium als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Je nach Verfahren können dabei unterschiedliche Beteiligungs- und Verfahrensschritte zur Anwendung kommen.
Auf dieser Seite stellt die Stadt Werdohl die rechtskräftigen Bebauungspläne sowie deren Änderungen und weitere Planunterlagen zur Verfügung.
Bei der Einsichtnahme sind neben der Planzeichnung insbesondere die textlichen Festsetzungen und die Begründung zu beachten. Erst aus dem Zusammenspiel der einzelnen Planbestandteile ergibt sich der vollständige Inhalt der städtebaulichen Planung.
Ein Bebauungsplan ersetzt keine Baugenehmigung und stellt für sich genommen keine Genehmigung eines konkreten Bauvorhabens dar.
Bei Fragen zu einem konkreten Vorhaben empfiehlt es sich daher, frühzeitig mit der zuständigen Stelle der Stadt Werdohl Kontakt aufzunehmen.
