Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, die interkulturellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu erhalten bzw. zu verbessern.
Hierzu wird unter bestimmten Voraussetzungen in Ergänzung zum regulären Unterricht herkunftssprachlicher Unterricht angeboten. Das Schulamt für den Märkischen Kreis ist für die Planung und Organisation zuständig.