Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen sind die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Während der Beteiligung besteht die Möglichkeit Stellungnahmen und Anregungen zu den laufenden Verfahren abzugeben.
Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Verkehrsuntersuchung - Ist-Zustand