Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen sind die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Während der Beteiligung besteht die Möglichkeit Stellungnahmen und Anregungen zu den laufenden Verfahren abzugeben.
Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Verkehrsuntersuchung - Ist-Zustand
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 1001 „Im Riesei“ liegt mit dem Vorentwurf der Begründung in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 11.09.2023 zur jedermanns Einsicht bei der Stadt Werdohl Rathaus-Neubau, Lüdenscheider Straße 6, Abteilung Bauen und Immobilienmanagement, 2. Obergeschoss (Zimmer 251 bis 257a) während der Dienststunden montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr öffentlich aus.
Zusätzlich stehen die Unterlagen uneingeschränkt über den gesamten Zeitraum im Internet unter https://beteiligung.nrw.de/portal/werdohl/startseite zur Verfügung.
Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an vorgebracht werden. Während der Dienststunden ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, gegeben.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans „Im Riesei“ liegt mit dem Vorentwurf der Begründung in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 11.09.2023 zur jedermanns Einsicht bei der Stadt Werdohl Rathaus-Neubau, Lüdenscheider Straße 6, Abteilung Bauen und Immobilienmanagement, 2. Obergeschoss (Zimmer 251 bis 257a) während der Dienststunden montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr öffentlich aus.
Zusätzlich stehen die Unterlagen uneingeschränkt über den gesamten Zeitraum im Internet unter https://beteiligung.nrw.de/portal/werdohl/startseite zur Verfügung.
Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an vorgebracht werden. Während der Dienststunden ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, gegeben.