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Wissenswertes zum Dauerparkausweis

Die Möglichkeit, einen Dauerparkausweis zu beantragen, haben

  • Arbeitnehmer innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung, die auf privatem Grundstück keinen Stellplatz erhalten,
  • Arbeitgeber innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung, die für ihre Arbeitnehmer auf privatem Grundstück keinen Stellplatz zur Verfügung stellen können,
  • Bewohner, die mit ihrem Hauptwohnsitz innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung gemeldet sind und die auf privatem Grundstück keinen Stellplatz erhalten können und auch keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben.

Der Dauerparkausweis ist fahrzeuggebunden (die Angabe von Alternativfahrzeugen ist möglich), nicht übertragbar und nur für den jeweiligen, durch Beschilderung ausgewiesenen Parkbereich gültig. Er begründet keinen Anspruch auf einen Stellplatz, falls der zugewiesene Parkbereich belegt oder nicht nutzbar sein sollte. Der Dauerparkausweis berechtigt nicht zum kostenlosen Parken auf anderen Parkplätzen.         

Der Dauerparkausweis kann sofort ausgestellt werden, wenn Sie ihn persönlich im Einwohnerbüro beantragen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.  

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Kfz-Schein (für die Fahrzeuge, die auf dem Dauerparkausweis eingetragen werden sollen),           

      Bei Fremdfahrzeugen:

Ist es Ihnen nicht möglich, persönlich im Einwohnerbüro vorzusprechen, so können Sie  einen Beauftragten mit einer schriftlichen Vollmacht zur Antragstellung bevollmächtigten. Der Beauftragte muss sich selbst ausweisen können und Ihr Ausweisdokument (ggf. in Kopie) mitbringen. Die oben genannten Unterlagen sind ebenfalls erforderlich.

Der Dauerparkausweis gilt wahlweise eine bestimmte Monatsdauer oder wird unbefristet ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgt bei erneuter Antragstellung eine Neuausstellung; bitte stellen Sie den diesbezüglichen Antrag möglichst einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit.

In der Einführungsphase der Parkraumbewirtschaftung und der damit im Zusammenhang stehenden Ausstellung von Dauerparkausweisen wurden die Ausweise für die Dauer von maximal einem Jahr ausgestellt.

Da die Einführung nunmehr abgeschlossen ist, besteht auch die Möglichkeit, Dauerparkausweise für einen unbefristeten Zeitraum zu beantragen.

Alle Inhaber von Ausweisen, die noch eine befristete Gültigkeitsdauer haben – diese ist auf dem Ausweis aufgedruckt – können schon vor Ablauf der Laufzeit einen Antrag auf Ausstellung eines unbefristeten Ausweises stellen. Es erfolgt dann nach entsprechender Bearbeitungszeit eine Neuausstellung des Parkausweises und letztlich der Tausch gegen den bisherigen befristeten Ausweis.

Durch einen frühzeitigen Antrag stellen Sie sicher, dass gewährleistet ist, dass Ihnen auch nach Ablauf der befristeten Gültigkeitsdauer ein gültiger Ausweis zu Verfügung steht.

Das Vorgehen für die Verlängerung ähnelt dem Antragsverfahren bei der Erstausstellung. Wenn sich hinsichtlich der sonstigen Angaben (Fahrzeug, Arbeitgeber) keine Änderungen ergeben haben, brauchen dem Antrag keine weiteren Anlagen beigefügt zu werden. Hier reicht dann ein Kreuz in dem Kästchen auf der ersten Seite unten, dass bereits alle Anlagen schon vorgelegt wurden und die Angabe der Nummer Ihres bisherigen Ausweises.

Soll der Ausweis jedoch für ein anderes Fahrzeug ausgestellt werden oder hat sich der Arbeitgeber zwischenzeitlich geändert, so sind die in dem Antrag aufgeführten Anlagen dem Antrag beizufügen.

Mit der frühzeitigen Antragstellung unterstützen Sie die mit der Ausstellung befassten Verwaltungsmitarbeiterinnen – und auch Ihnen entsteht kein zeitlicher Druck!

Ein verlorener Dauerparkausweis kann ersetzt werden; die Gebühr hierfür beträgt 10 €. Bitte zeigen Sie den Verlust beim Einwohnerbüro an und beantragen einen neuen Dauerparkausweis. In diesem Fall ist Ihr persönliches Erscheinen unbedingt erforderlich.

Die Gebühr für einen Dauerparkausweis beträgt monatlich 20 €. Die Gebühr ist bei Aushändigung des Ausweises mit Gültigkeit für nur einen Monat sofort bei Aushändigung im Einwohnerbüro fällig und kann bar oder per EC-Lastschrift beglichen werden. Bei Ausweisen, die eine längere Gültigkeit als einen Monat besitzen, ist ausschließlich das Lastschriftverfahren vorgesehen. In diesen Fällen ist Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats im Rahmen eines Kombimandats Grundlage für die Ausstellung des Ausweises. Der Monatsbetrag von 20 € wird alsdann monatlich von Ihrem Konto abgebucht.

Bereiche                                            Zone
Arztparkplätze (gekennzeichnete)      A
P+R (nur an Bahnfahrer)                    B
Schulgebäude (für Beschäftigte der   S
Schulen, Schul-, und Brüderstraße)
Bredderweg und P-Platz Höhe           2
Elektro Hesmer
Goetheparkplatz                                 4
Goethestraße                                     5
Grasacker                                          7
Freiheitstraße (zwischen Grasacker  8
und Bundesstraße)
Platz Zur Alten Post                            9
Rathausparkplatz                               10
Sand                                                   12
Schnurrestraße                                  13
Schulstraße (auch PP), Mittelstraße, 14
Brüderstraße, Eggenpfad (zwischen
Rudolfstraße und Wilhelmstraße)
Versestraße                                       16
Altes Dorf                                           17