Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Familien mit kleinem Einkommen fördern und unterstützen.
Kinder und Jugendliche, die in besonderer Weise vom Ausschluss aus dem kulturellen und sozialen Leben mit Gleichaltrigen bedroht sind, sollen durch das Bildungs- und Teilhabepaket faire Chancen auf die gesellschaftliche Teilhabe geschaffen werden.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Wenn Eltern bzw. Ihre Kinder Anspruch auf eine der folgenden Leistungen haben,
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Welche Leistungen gibt es?
Damit Kinder in ihrer Freizeit von Sport, Spiel und Kultur aus finanziellen Gründen nicht ausgeschlossen werden, wird zum Beispiel der Betrag für den Sportverein oder die Musikschule bis zu einem gewissen Höchstbetrag übernommen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
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Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 100 EURO und im Februar 50 EURO, insgesamt 150 EURO. Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.
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Es werden die Kosten von Tagesausflügen in Schulen und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.
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Es werden die Kosten von Ausflügen in Kindertageseinrichtungen finanziert.
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Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
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Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben in besonderen Fällen erstattet.
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Wie können Sie die Leistungen erhalten?
Der Märkische Kreis bearbeitet Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Die Bearbeitung erfolgt direkt durch den Märkischen Kreis. Die Antragsannahme, Beratung und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung haben die Städte (hier: Stadt Werdohl) und Gemeinden übernommen.
Wer Arbeitslosengeld II bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket bitte an das örtliche Jobcenter.
Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket bitte an das örtliche Sozialamt.
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Alle nötigen Antragsformulare finden Sie unter Formulare oder auf den Seiten des Märkischen Kreises.
Bei Erstantrag auszufüllen
Bildungspaket - Allgemeine Angaben
Kultur, Sport, Mitmachen
Bildungspaket - Kultur, Sport - Antrag
Bildungspaket - Kultur, Sport - Bescheinigung
Lernförderung
Bildungspaket - Lernförderung - Antrag
Bildungspaket - Lernförderung - Stellungnahme der Schule ab 01.08.2020
Bildungspaket - Lernförderung - Abrechnungsbogen
Bildungspaket - Lernförderung - Selbstauskunft
Bildungspaket - Lernförderung - Bescheinigung über Hygiene-Vorkehrungen
Bildungspaket - Lernförderung - Bescheinigung über Hygiene-Vorkehrungen (private Einzelperson)
Bildungspaket - Lernförderung - Online Bestätigung - Eltern
Bildungspaket - Lernförderung - Online Bestätigung - Schule
Bildungspaket - Lernförderung - Online Fragebogen - Anbieter
Schulbedarf
Bildungspaket - Schulbedarf - Antrag
Klassenfahrten
Bildungspaket - Ausflug Schule - Antrag
Bildungspaket - Ausflug Schule - Bescheinigung
Kita - Ausflüge
Bildungspaket - Kita Ausflug - Antrag
Bildungspaket - Kita Ausflug - Bescheinigung
Mittagessen
Bildungspaket - Mittagessen - Antrag
Bildungspaket - Mittagessen - Abrechnungsbogen
Schülerbeförderung