Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Familien mit kleinem Einkommen fördern und unterstützen.

Kinder und Jugendliche, die in besonderer Weise vom Ausschluss aus dem kulturellen und sozialen Leben mit Gleichaltrigen bedroht sind, sollen durch das Bildungs- und Teilhabepaket faire Chancen auf die gesellschaftliche Teilhabe geschaffen werden.
 

Wer kann die Leistungen erhalten?

Wenn Eltern bzw. Ihre Kinder Anspruch auf eine der folgenden Leistungen haben,

- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)

- Sozialhilfe nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Welche Leistungen gibt es?

 -  Kultur, Sport, Mitmachen

Damit Kinder in ihrer Freizeit von Sport, Spiel und Kultur aus finanziellen Gründen nicht ausgeschlossen werden, wird zum Beispiel der Betrag für den Sportverein oder die Musikschule bis zu einem gewissen Höchstbetrag übernommen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 -  Lernförderung

Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 -  Schulbedarf

Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 100 EURO und im Februar 50 EURO, insgesamt 150 EURO. Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 -  Klassenfahrten

Es werden die Kosten von Tagesausflügen in Schulen und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 -  Kita - Ausflüge

Es werden die Kosten von Ausflügen in Kindertageseinrichtungen finanziert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 -  Mittagessen

Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Schülerbeförderung

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben in besonderen Fällen erstattet.

Weiter Informationen finden Sie hier.

 

Wie können Sie die Leistungen erhalten?

Der Märkische Kreis bearbeitet Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

Die Bearbeitung erfolgt direkt durch den Märkischen Kreis. Die Antragsannahme, Beratung und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung haben die Städte (hier: Stadt Werdohl) und Gemeinden übernommen.

Wer Arbeitslosengeld II  bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket bitte an das örtliche Jobcenter.

Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket bitte an das örtliche Sozialamt.

Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.

Alle nötigen Antragsformulare finden Sie unter Formulare oder auf den Seiten des Märkischen Kreises.

 

Leistungsbezieher Wohngeld/Kinderzuschlag

Leistungsbezieher Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Leistungsbezieher Sozialhilfe nach dem SGB XII