Ihre Ansprechpartner

Wissenswertes zum Bewohnerparkausweis

Im Stadtgebiet von Werdohl sind mehrere Bereiche durch Verkehrszeichen als Bewohnerparkgebiete gekennzeichnet. Bestimmte Parkplätze und Straßen in diesen Parkgebieten stehen während festgelegter Zeiten nur den Bewohnern zur Verfügung.

Um auf einem für Bewohner ausgewiesenen Parkplatz rechtmäßig parken zu dürfen, benötigen Sie ab 2014 einen blauen Bewohnerparkausweis. Der Bewohnerparkausweis muss vollständig sichtbar im Bereich der Frontscheibe innen ausgelegt werden. Berechtigte erhalten mit dem Bewohnerparkausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern ein Parkgebiet zugewiesen.

Den Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises können Sie im Einwohnerbüro der Stadt Werdohl, Goethestraße 51, Zimmer 5, 58791 Werdohl, erhalten oder sich hier 

Antrag Bewohnerparkausweis herunterladen. 

Auf den Bewohnerparkplätzen gelten die sonst üblichen Parkregelungen. Der Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Parken im Halteverbot oder auf Gehsteigen. Der Bewohnerparkausweis beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Bewohnerparkzone.

 

Verfahren zum Erhalt eines Bewohnerpark­ausweises

  1. Bewohner sind die Personen, die in dem Bereich meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen.
  2. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich (Bestätigung des Kfz-Halters) dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
  3. Bewohnerparkausweise werden ausschließlich für Kraftfahrzeuge, die nach der Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind sowie Quads, Trikes und Motorräder ausgestellt. Der Bewohnerparkausweis wird nicht ausgestellt für Wohnmobile, Stretch-Limousinen, jegliche Lkw, Transporter, Sprinter, Kastenwagen, Pickups (sofern Zulassung als Lkw) sowie Anhänger.

In Ausnahmefällen können bis zu vier verschiedene Kennzeichen auf einem Parkausweis eingetragen werden. Eine Vervielfältigung (Kopien u. ä.) ist unzulässig! Mit dem Ausweis darf nur mit einem auf dem Ausweis genannten Fahrzeug geparkt werden. 

  • Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt und sind dort mit Ihrem Haupt- oder Zweitwohnsitz amtlich gemeldet.
  • Sie dürfen in Ihrem Bewohnerparkgebiet weder über eine Garage noch über einen Stellplatz, sei es als Eigentümer oder Mieter, verfügen.
  • Das Kraftfahrzeug, für das Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Ihren Namen zugelassen oder Sie nutzen es ständig.

Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Besitzt ein Bewohner mehrere Fahrzeuge, ist eine Erweiterung auf mehrere Fahrzeuge auf einem Bewohnerparkausweis in Einzelfällen möglich. Ladenbesitzer, Gaststättenpächter, Arbeitnehmer oder Gewerbetreibende in einem Bewohnerparkgebiet haben keinen Anspruch auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises.     

Das Kfz-Kennzeichen wird in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Bei einer Fahrzeugänderung muss der vorhandene Bewohnerparkausweis im Einwohnerbüro geändert werden.

Der Bewohnerparkausweis kann sofort ausgestellt werden, wenn Sie ihn persönlich im Einwohnerbüro beantragen und alle notwendigen Unterlagen vorlegen können.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Ist es Ihnen nicht möglich, persönlich im Einwohnerbüro vorzusprechen, so können Sie  einen Beauftragten mit einer schriftlichen Vollmacht zur Antragstellung bevollmächtigten. Der Beauftragte muss sich selbst ausweisen können und Ihr Ausweisdokument (ggf. in Kopie) mitbringen. Die oben genannten Unterlagen sind ebenfalls erforderlich.

Der Bewohnerparkausweis gilt wahlweise für ein Jahr, zwei oder drei Jahre ab dem Tag der Ausstellung (bei Erstausstellung in 2013 ab 01.01.2014). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgt eine Neuausstellung; bitte stellen Sie den diesbezüglichen Antrag möglichst einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit.

Bei Wohnungswechsel oder einer Abmeldung des Kraftfahrzeugs verliert der Bewohnerparkausweis seine Gültigkeit. Bitte senden Sie den Bewohnerparkausweis in diesen Fällen an das Einwohnerbüro zurück. Bei Verlust erlischt die Bewohnerparkberechtigung bis zur Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises.

Ein verlorener Bewohnerparkausweis kann ersetzt werden; die Gebühr hierfür beträgt 10 €. Bitte zeigen Sie den Verlust beim Einwohnerbüro an und beantragen einen neuen Bewohnerparkausweis. In diesem Fall ist Ihr persönliches Erscheinen unbedingt erforderlich.

Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeitsdauer für ein Jahr beträgt 36 €, für zwei Jahre 66 € und für drei Jahre 96 €. Die Gebühr ist bei Aushändigung des Ausweises im Einwohnerbüro fällig und kann bar oder per EC-Lastschrift beglichen werden.

Bereiche                                            Zone
Am Köstersberg                                       1
Bredderweg                                             2
Friedenstraße                                          3
Goetheparkplatz                                      4
Goethestraße                                           5
Goethestraße (kleine)                              6
Grasacker                                                7
Freiheitstraße (zw. Grasacker                  8
und Bundesstraße)
Platz Zur Alten Post                                 9
Rudolfstraße                                          11
Sandstraße                                            12
Schnurrestraße                                      13
Schulstraße (auch PP), Mittel-               14
straße, Brüderstraße, Eggenpfad
(zw. Rudolf- u. Wilhelmstraße)
Talstraße                                               15
Versestraße (kleine)                              16