Flächennutzungspläne
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt Werdohl in ihren Grundzügen dar. Er zeigt, wie die Flächen im gesamten Stadtgebiet langfristig genutzt und entwickelt werden sollen. Dabei werden beispielsweise Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen sowie Flächen für Landwirtschaft und Wald dargestellt.
Der Flächennutzungsplan bildet damit einen wichtigen strategischen Rahmen für die zukünftige
Der FNP betrachtet dabei das gesamte Stadtgebiet und nicht nur einzelne Grundstücke oder Bauvorhaben. Die möglichen Darstellungen ergeben sich insbesondere aus § 5 BauGB. (Bauportal NRW)
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan – was ist der Unterschied?
Der Flächennutzungsplan bildet die erste Ebene der kommunalen Bauleitplanung. Auf seiner Grundlage werden Bebauungspläne entwickelt.
Während der FNP die geplante Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet in ihren Grundzügen darstellt, trifft der Bebauungsplan für einen abgegrenzten Teilbereich konkrete und rechtsverbindliche Festsetzungen. Der Flächennutzungsplan ist daher nicht mit einer Baugenehmigung gleichzusetzen und begründet grundsätzlich keine unmittelbare Bebaubarkeit eines Grundstücks. Für die Beurteilung eines konkreten Bauvorhabens sind insbesondere die vorhandenen Bebauungspläne sowie die weiteren Vorschriften des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts relevant.
Aktuelle Änderungen und Beteiligungsverfahren werden über die entsprechenden Bekanntmachungen und Beteiligungsseiten der Stadt Werdohl veröffentlicht.
