Einbürgerungen

Sie leben schon längere Zeit in Deutschland, oder sind als Kind ausländischer Eltern schon hier geboren? Sie fühlen sich in Deutschland zu Hause, wohnen in Werdohl, sind ein Teil unserer Gesellschaft - aber Sie haben noch keinen deutschen Pass?

Bei der Einbürgerungsbehörde des Märkischen Kreises können Sie sich über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren. Denn eigentlichen Einbürgerungsantrag stellen Sie dazu aber bei der Stadt Werdohl.

Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Jugendliche und Kinder beantragen Ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung; das sind in der Regel die Eltern.

Grundsätzlich kostet die Einbürgerung pro Person 255,- €. Für minderjährige Kinder, die mit Ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51,- € zu bezahlen.

Wer eingebürgert werden möchte, muss in der Regel seit mindestens fünf Jahren seinen rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen kann die Frist auf bis zu drei Jahren verkürzt werden. Dazu zählen neben Sprachkenntnissen, die min. dem Niveau C1 entsprechen müssen auch besonders gute schulische, berufsqualifizierende sowie berufliche Leistungen oder zivilgesellschaftliches Engagement. 

Weitere Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind grundsätzlich

  • Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln (ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II)
  • ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1)
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Straffreiheit

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Maximilian Pondruff

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Frank Leitzbach

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