Jugendhilfe im Strafverfahren

- Beratung und Begleitung von Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten sowie Heranwachsenden während des gesamten Jugendstrafverfahrens

- Überprüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe oder anderer Sozialleistungsträger in Betracht kommen. Bei Bedarf, Vermittlung an entsprechende Fachdienste.

- Erstellen von Jugendgerichtshilfeberichten für das zuständige Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft

- Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

- Vermittlung und Überwachung, der durch das Gericht auferlegten erzieherischen Maßnahmen

- Mitwirkung bei Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft

- Mitwirkung in Haftsachen

Sozialgesetzbuch VIII, Jugendgerichtsgesetz

Kontakt

Hilal Demirtas

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