Justine
Reck
Woche Standard
Montag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Nils
Höllermann
Woche Standard
Montag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Die Stadtkasse ist für die Abwicklung der Geldgeschäfte der Stadt Werdohl zuständig.
Die Aufgaben der Stadtkasse umfassen u.a.:
Mahnung:
Haben Sie vergessen, fällige Beträge rechtzeitig zu überweisen, so werden Sie automatisiert durch eine Mahnung auf die offene fällige Forderung hingewiesen. Es besteht gemäß § 9 Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW grundsätzlich die gesetzliche Verpflichtung, Ihnen die Kosten dieser Mahnung zu berechnen.
Neben der Mahngebühr können zusätzlich Säumniszuschläge fällig werden. Die Höhe beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1% der, auf volle 50,00 € abgerundeten, rückständigen Forderung.
Nach Erhalt der Mahnung sollten Sie die fälligen Beträge möglichst sofort überwiesen werden. Andernfalls können Ihnen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitere erhebliche Unannehmlichkeiten und Kosten entstehen.
Eine Nachricht an die Stadtkasse (vollstreckung(at)werdohl.de) ist hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Durch die freiwillige Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können wiederkehrende fällige Beiträge automatisch von Ihrem Konto abgebucht werden und Sie geraten nicht mehr in Zahlungsverzug.
Das Formular können Sie ausgefüllt und unterschrieben per Mail, per Post oder Fax an die Stadtkasse senden. Änderungen sind immer schriftlich mitzuteilen.
Außerdem kann zu den Sprechzeiten die Forderung im Rathaus der Stadt Werdohl (Zimmer 103 und 104) bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
HINWEIS:
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihres Überweisungsträgers das Kassenzeichen an, welche alle Bescheide, Rechnungen, Mahnungen und sonstige Schreiben enthalten. Nur so können Zahlungen zeitgerecht und richtig verbucht werden.
Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis
IBAN: DE49 4585 1020 0070 0000 62
BIC : WELADED1PLB
Volksbank in Südwestfalen eG
IBAN: DE68 4476 1534 3511 0007 00
BIC : GENODEM1NRD