Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz E-N

  • Sicherstellung des notwendigen Bedarfes
  • Gewährung laufender und einmaliger Leistungsansprüche
  • Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung
  • individuelle Beratung/Betreuung der Betroffenen

Zuständigkeit:


A  -  D    Gabriele Schmidt
E  -  N    Dana Block
O   - Z    Gabriele Schmitz