Express-Reisepass

Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass (und/oder ein Visum) benötigen, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

 

In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen sechs oder zehn Jahre gültigen Reisepass im Expressverfahren bei der Bundesdruckerei zu bestellen. Die Gültigkeit des Dokumentes richtet sich nach dem Alter des Antragstellers. Bei einer Beantragung an Werktagen bis 11.00 Uhr garantiert die Bundesdruckerei die Auslieferung des Express-Reisepasses innerhalb einer Bearbeitungszeit von 72 Stunden nach Antragseingang.

Die Gebühr beträgt bei Personen über 24 Jahren 102,00 Euro, ansonsten 69,50 € inklusive Expresskostenzuschlag und ist bei Antragstellung zu entrichten.

Die persönliche Vorsprache ist unumgänglich.

 

Für Ihren Antrag benötigen Sie Ihren bisherigen Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder Ihren Personalausweis bzw. Ihren Kinderausweis oder Kinderreisepass.

Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit den Express-Reisepass auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.

 

Lichtbild:

Für die Passantragstellung wird ein Passbild benötigt, an das hohe Ansprüche gestellt werden. Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite der Bundesdruckerei hinterlegte Fotomustertafel.

 

Verlust:

Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind diese Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

 

Hinweis:

Für Antragsteller, die noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, muss grundsätzlich der Reisepassantrag von beiden Elternteilen gemeinsam gestellt werden. Beide Elternteile legen bitte bei Vorsprache folgende Unterlagen vor:

  • den eigenen Pass oder Ausweis
  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • die Elternbescheinigung (Link unten)

Ausnahmen entnehmen Sie bitte dem Formular Elternbescheinigung.

Ihr Kind muss Sie bei der Vorsprache zur Antragstellung des Express-Reisepasses unbedingt begleiten.

Passgesetz in der jeweils gültigen Fassung

Kontakt

Birgit Schröder

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Franziska Christ

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Sandra Mierke

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Oliver Holzhauer

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