Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.
Für sich selbst als natürliche Person muss der Antrag beim Einwohnerbüro von Ihnen selbst gestellt werden. Die Antragstellung durch eine andere (bevollmächtigte) Person ist nicht möglich!
Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person ebenfalls beim Einwohnerbüro gestellt werden. Bei der Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden.
Benötigen Sie die Auskunft unmittelbar für eine andere Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.
Hinweis: Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit Auskünften aus dem örtlichen Gewerberegister.
Gewerbeordnung (GewO NW)
Natürliche Personen:
Sie müssen persönlich vorsprechen und ein amtliches Ausweisdokument vorlegen (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass).
Juristische Personen:
Der Antrag muss mit dem Nachweis der Vertretungsmacht (aktueller Handelsregisterauszug) gestellt werden. Auch ist ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass).
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.
Für sich selbst als natürliche Person muss der Antrag beim Einwohnerbüro von Ihnen selbst gestellt werden. Die Antragstellung durch eine andere (bevollmächtigte) Person ist nicht möglich!
Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person ebenfalls beim Einwohnerbüro gestellt werden. Bei der Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden.
Benötigen Sie die Auskunft unmittelbar für eine andere Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.
Hinweis: Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit Auskünften aus dem örtlichen Gewerberegister.
Gewerbeordnung (GewO NW)
Natürliche Personen:
Sie müssen persönlich vorsprechen und ein amtliches Ausweisdokument vorlegen (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass).
Juristische Personen:
Der Antrag muss mit dem Nachweis der Vertretungsmacht (aktueller Handelsregisterauszug) gestellt werden. Auch ist ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass).
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Birgit
Schröder
Woche Einwohnerbüro
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 2. Samstag im Monat von 10 - 12 Uhr
Freitext
Für die Abwicklung Ihrer Anliegen ist in vielen Fällen ein Termin notwendig. Die Buchung erfolgt über die Startseite; den entsprechenden Link und weitere Informationen finden Sie unten in der Rubrik "Weitere Informationen".
Franziska
Christ
Woche Einwohnerbüro
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
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Sandra
Mierke
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Oliver
Holzhauer
Woche Einwohnerbüro
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Natürliche Personen:
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Gewerbeordnung (GewO NW)