Wohngeld

Was ist Wohngeld und wer hat einen Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

  • der Anzahl der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder
  • der zu berücksichtigten Miete oder Belastung und
  • dem Gesamteinkommen.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Bitte prüfen Sie, bevor Sie einen Antrag stellen, mit einem der verlinkten Online-Wohngeldrechner, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld haben.

1. Der Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen gibt einen sehr genauen Anhaltspunkt, ob ein Anspruch bestehen könnte. Anschließend können Sie sogar online den Wohngeldantrag stellen. Hinweis zur Nutzung: Werdohl ist einheitlich der Mietenstufe I zugeordnet (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW)

2. Zur Prüfung eines möglichen Wohngeldanspruches können Sie auch den Wohngeldrechner des Bundes nutzen. Eine Online-Antragsstellung ist hierüber leider nicht möglich.
(Link: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html)


Antragsverfahren
Wohngeld ist eine Leistung, die Ihnen auf schriftlichen Antrag gewährt werden kann. Sie können den Antrag schriftlich übersenden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Für die Antragstellung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Antragsstellung per Mail
Bitte lassen Sie uns Ihren vollständigen Antrag per PDF-Datei unter der E-Mailadresse wohngeld(at)werdohl.de zukommen.

2. Wohngeldantrag per Post:
Sie können Ihren Wohngeldantrag mit allen Unterlagen auch postalisch unter der folgenden Anschrift einreichen: 

Stadtverwaltung Werdohl
Abteilung 3.2 Soziales
Goethestraße 51
58791 Werdohl

Der Antrag kann auch jederzeit in einen der Hausbriefkästen der Stadt Werdohl eingeworfen werden.
Zusätzlich hängt im Sozialamt der Stadt Werdohl (Lüdenscheider Str. 6) ein Briefkasten wo Wohngeldanträge eingeworfen werden können.

3. Online-Antragsstellung

Auch besteht die Möglichkeit unter folgenden Link https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW  zu prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Sollte dies der Fall sein, kann man darüber auch direkt online einen Antrag stellen. Die erforderlichen Unterlagen sind jedoch im Anschluss der Wohngeldstelle unaufgefordert nachzureichen.

Die entsprechenden Vordrucke finden Sie weiter unten im Menüpunkt „Downloads“.

Ausschluss vom Wohngeld
Folgende Personengruppen sind vom Bezug von Leitungen nach dem Wohngeldgesetz ausgeschlossen:

  • Auszubildende und Studenten, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistung zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch haben oder im Falle eines Antrages hätten (auch dann, wenn die vorgenannten Leistungen nur deshalb nicht gezahlt werden, weil das eigene Einkommen oder das der Eltern die zulässige Höhe überschreitet)
  • Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Bezieher von Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem SGB II

Welche Unterlagen werden immer benötigt?
Bei allen Anträgen werden sämtliche Einkommensnachweise benötigt:

Zum Beispiel:

  • Verdienstbescheinigung nach Vordruck
  • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Elterngeldbescheid
  • Rentenbescheid
  • Arbeitslosengeldbescheid
  • Unterhaltsnachweis mit Berechnungen (Jugendamt/Gericht/Anwalt o.ä.)
  • BaföG- Bescheid
  • Krankengeldbestätigung der Krankenkasse
  • bei Kurzarbeit: Nachweis des Arbeitgebers über die Dauer der Gewährung der Kurzarbeit
  • Bei allen Erstanträgen ist die Vermieterbescheinigung nach Vordruck erforderlich.

Fügen Sie ferner ein Kopie des Personalausweises oder Passes mit Aufenthaltstiteln aller Bewohner der Wohnung bei. 
Individuell können noch weitere Unterlagen benötigt werden, die von der Wohngeldstelle dann schriftlich angefordert werden.


Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten haben wir die Zuständigkeit unserer Mitarbeiter nach Nachnamen aufgeteilt:

Buchstaben A bis einschl. K - Frau Pradella - u.pradella(at)werdohl.de

Buchstaben L bis einschl. Z - Frau Gundrum – n.gundrum(at)werdohl.de
 

Für allgemeine Anfragen: wohngeld(at)werdohl.de
 

Bitte beachten Sie, dass Sie für persönliche Vorsprachen zwingend einen Termin vereinbaren müssen.

Die Sprechzeiten sind:
Mo: 08:00 Uhr – 12:30 Uhr & 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Do: 08:00 Uhr – 12:30 Uhr & 14:00 Uhr – 17:00 Uhr 

Kontakt

Ulrike Pradella

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Nina Gundrum

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