Wohngeld

Wohngeld wird auf Antrag für Mieter und Eigentümer von Wohnraum gewährt. Es ist abhängig vom Familieneinkommen, abzüglich verschiedener Freibeträge. Die Höhe der Zuschüsse wird nach Tabellen ermittelt.


Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten haben wir die Zuständigkeit unserer Mitarbeiter nach Nachnamen aufgeteilt:

Buchstaben A bis einschl. C  - Frau Hänel

Buchstaben D bis einschl. M - Frau Pradella

Buchstaben N bis einschl. Z  - Frau Gundrum

Wohngeldgesetz (WoGG)

Kontakt

Nele Hänel

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Ulrike Pradella

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Nina Gundrum

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