Mit dem Sammelbegriff "Grundbesitzabgaben" werden die laufenden grundstücksbezogenen Abgaben bezeichnet, die von der Stadt festgesetzt werden. Im Einzelnen sind dies:
Die Grundbesitzabgaben werden jährlich - in der Regel Anfang des Jahres - per Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt und dem Abgabenpflichtigen zugesandt. Veranlagungsbeträge des laufenden Jahres sind zu den gesetzlichen Fälligkeiten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.
Für Anfragen zum Thema Grundbesitzabgaben nutzen Sie bitte die Mail-Adresse: grundbesitzabgaben(at)werdohl.de
und für Anfragen zu Kanalgebühren die Mail-Adresse: kanalbenutzungsgebuehren(at)werdohl.de
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