Maximilian
Pondruff
Woche Standard
Montag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Frank
Leitzbach
Woche Standard
Montag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Bitte teilen Sie in jedem Falle den Verwendungszweck mit. Für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, der Sozialhilfe, der Gewährung von Kindergeld, von Erziehungsgeld, von Ausbildungszulagen oder von Altershilfe für Landwirte ist eine kostenlose Ausstellung möglich.
Sollten Sie die Urkunde am nächsten Tag beim Standesamt abholen wollen, vermerken Sie dies bitte auf dem Formular unter Ergänzungen. Leider ist noch keine Bezahlung per Nachnahme oder Bankeinzugsermächtigung duch eCash möglich. Wir bearbeiten Ihre Wünsche umgehend.
Ihre Unterlagen können Sie am Tag nach der Zustellung beim Standesamt abholen. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Alle Urkunden können Sie auch online über das Serviceportal der Stadt Werdohl beantragen und bezahlen. Hierfür ist lediglich eine Anmdeldung beim BundID-Konto nötig.
Die Gebühr für Urkunden beträgt für das 1. Exemplar 12,00 €, für jede weitere 6,00 €.
Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister beträgt 12,00 €.
Die Urkunde/n wird/werden Ihnen umgehend per Gebührenbescheid zugesandt.
Die Gebühr für Urkunden beträgt für das 1. Exemplar 12 €, für jedes weitere 6 €.
Die Urkunde wird Ihnen umgehend per Gebührenbescheid zugesandt.
Sollten Sie die Urkunde am nächsten Tag beim Standesamt abholen wollen, vermerken Sie dies bitte auf dem Formular unter Ergänzungen. Leider ist noch keine Bezahlung per Nachnahme oder Bankeinzugsermächtigung durch eCash möglich. Wir bearbeiten Ihre Wünsche umgehend. Ihre Unterlagen können Sie am Tag nach der Zustellung beim Standesamt abholen.