Denkmalschutz

  • Erhalt der baulichen Substanz und Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern
  • Beratung von Denkmaleigentümern/Architekten
  • Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen/Genehmigungen nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes
  • Erteilung von steuerrechtlichen Bescheinigungen nach § 40 Denkmalschutzgesetz
  • Mitwirkung/Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen
  • direkte und indirekte Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen an Bau- oder Bodendenkmälern

Denkmalschutzgesetz NRW, Ratsbeschlüsse, Organisationsentscheidung des Bürgermeisters