Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren (s)eine persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.) für steuerliche Zwecke vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und zugestellt nach § 139b der Abgabenordnung (AO). Sie ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie werden gebeten, die Richtigkeit Ihrer Daten nach Erhalt des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern zu kontrollieren. Diese umfassen:
Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname(n), Geschlecht, vollständige Adresse, Geburtstag und -ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland).
Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnerbüro.
Ziel der Einführung der ID-Nr. ist es, den Bürgern die Erledigung ihrer steuerrechtlichen Angelegenheiten zu erleichtern. Die ID-Nr. wird durch Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarte das bisherige Lohnsteuerverfahren modernisieren, vereinfachen und bürgerfreundlicher gestalten. Die Lohnsteuerkarte wird letztmalig im Jahr 2010 mit der Steueridentifikationsnummer ausgestellt. Damit wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens deutlich erhöht.
Zuteilung an Kinder:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Identifikationsnummer auch Kindern zugeteilt wird. Dies ist erforderlich, weil schon ab Geburt eine Steuerpflicht begründet sein kann.
Verwendung der Identifikationsnummer:
Die ID-Nr. wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Sie ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber Finanzbehörden zu verwenden.
Lohnsteuer:
Das bisherige lohnsteuerrechtliche Ordnungsmerkmal (eTIN) wird durch die ID-Nr. ersetzt werden. Damit wird eine Voraussetzung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens geschaffen, wodurch auf die Karton-Lohnsteuerkarte verzichtet werden kann.
Aufbewahrung des Schreibens über die Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern:
Auch wenn Sie die ID-Nr. aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse zurzeit nicht benötigen sollten, bewahren Sie dieses Schreiben bitte auf. Die ID-Nr. ist für eine künftige Besteuerung für Sie von zentraler Bedeutung (z.B. bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses).
Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren (s)eine persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.) für steuerliche Zwecke vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und zugestellt nach § 139b der Abgabenordnung (AO). Sie ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie werden gebeten, die Richtigkeit Ihrer Daten nach Erhalt des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern zu kontrollieren. Diese umfassen:
Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname(n), Geschlecht, vollständige Adresse, Geburtstag und -ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland).
Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnerbüro.
Ziel der Einführung der ID-Nr. ist es, den Bürgern die Erledigung ihrer steuerrechtlichen Angelegenheiten zu erleichtern. Die ID-Nr. wird durch Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarte das bisherige Lohnsteuerverfahren modernisieren, vereinfachen und bürgerfreundlicher gestalten. Die Lohnsteuerkarte wird letztmalig im Jahr 2010 mit der Steueridentifikationsnummer ausgestellt. Damit wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens deutlich erhöht.
Zuteilung an Kinder:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Identifikationsnummer auch Kindern zugeteilt wird. Dies ist erforderlich, weil schon ab Geburt eine Steuerpflicht begründet sein kann.
Verwendung der Identifikationsnummer:
Die ID-Nr. wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Sie ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber Finanzbehörden zu verwenden.
Lohnsteuer:
Das bisherige lohnsteuerrechtliche Ordnungsmerkmal (eTIN) wird durch die ID-Nr. ersetzt werden. Damit wird eine Voraussetzung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens geschaffen, wodurch auf die Karton-Lohnsteuerkarte verzichtet werden kann.
Aufbewahrung des Schreibens über die Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern:
Auch wenn Sie die ID-Nr. aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse zurzeit nicht benötigen sollten, bewahren Sie dieses Schreiben bitte auf. Die ID-Nr. ist für eine künftige Besteuerung für Sie von zentraler Bedeutung (z.B. bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses).
Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren (s)eine persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.) für steuerliche Zwecke vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und zugestellt nach § 139b der Abgabenordnung (AO). Sie ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie werden gebeten, die Richtigkeit Ihrer Daten nach Erhalt des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern zu kontrollieren. Diese umfassen:
Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname(n), Geschlecht, vollständige Adresse, Geburtstag und -ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland).
Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnerbüro.
Ziel der Einführung der ID-Nr. ist es, den Bürgern die Erledigung ihrer steuerrechtlichen Angelegenheiten zu erleichtern. Die ID-Nr. wird durch Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarte das bisherige Lohnsteuerverfahren modernisieren, vereinfachen und bürgerfreundlicher gestalten. Die Lohnsteuerkarte wird letztmalig im Jahr 2010 mit der Steueridentifikationsnummer ausgestellt. Damit wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens deutlich erhöht.
Zuteilung an Kinder:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Identifikationsnummer auch Kindern zugeteilt wird. Dies ist erforderlich, weil schon ab Geburt eine Steuerpflicht begründet sein kann.
Verwendung der Identifikationsnummer:
Die ID-Nr. wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Sie ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber Finanzbehörden zu verwenden.
Lohnsteuer:
Das bisherige lohnsteuerrechtliche Ordnungsmerkmal (eTIN) wird durch die ID-Nr. ersetzt werden. Damit wird eine Voraussetzung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens geschaffen, wodurch auf die Karton-Lohnsteuerkarte verzichtet werden kann.
Aufbewahrung des Schreibens über die Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern:
Auch wenn Sie die ID-Nr. aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse zurzeit nicht benötigen sollten, bewahren Sie dieses Schreiben bitte auf. Die ID-Nr. ist für eine künftige Besteuerung für Sie von zentraler Bedeutung (z.B. bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses).
Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren (s)eine persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.) für steuerliche Zwecke vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und zugestellt nach § 139b der Abgabenordnung (AO). Sie ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie werden gebeten, die Richtigkeit Ihrer Daten nach Erhalt des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern zu kontrollieren. Diese umfassen:
Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname(n), Geschlecht, vollständige Adresse, Geburtstag und -ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland).
Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnerbüro.
Ziel der Einführung der ID-Nr. ist es, den Bürgern die Erledigung ihrer steuerrechtlichen Angelegenheiten zu erleichtern. Die ID-Nr. wird durch Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarte das bisherige Lohnsteuerverfahren modernisieren, vereinfachen und bürgerfreundlicher gestalten. Die Lohnsteuerkarte wird letztmalig im Jahr 2010 mit der Steueridentifikationsnummer ausgestellt. Damit wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens deutlich erhöht.
Zuteilung an Kinder:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Identifikationsnummer auch Kindern zugeteilt wird. Dies ist erforderlich, weil schon ab Geburt eine Steuerpflicht begründet sein kann.
Verwendung der Identifikationsnummer:
Die ID-Nr. wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Sie ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber Finanzbehörden zu verwenden.
Lohnsteuer:
Das bisherige lohnsteuerrechtliche Ordnungsmerkmal (eTIN) wird durch die ID-Nr. ersetzt werden. Damit wird eine Voraussetzung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens geschaffen, wodurch auf die Karton-Lohnsteuerkarte verzichtet werden kann.
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Auch wenn Sie die ID-Nr. aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse zurzeit nicht benötigen sollten, bewahren Sie dieses Schreiben bitte auf. Die ID-Nr. ist für eine künftige Besteuerung für Sie von zentraler Bedeutung (z.B. bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses).
Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren (s)eine persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.) für steuerliche Zwecke vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und zugestellt nach § 139b der Abgabenordnung (AO). Sie ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie werden gebeten, die Richtigkeit Ihrer Daten nach Erhalt des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern zu kontrollieren. Diese umfassen:
Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname(n), Geschlecht, vollständige Adresse, Geburtstag und -ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland).
Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnerbüro.
Ziel der Einführung der ID-Nr. ist es, den Bürgern die Erledigung ihrer steuerrechtlichen Angelegenheiten zu erleichtern. Die ID-Nr. wird durch Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarte das bisherige Lohnsteuerverfahren modernisieren, vereinfachen und bürgerfreundlicher gestalten. Die Lohnsteuerkarte wird letztmalig im Jahr 2010 mit der Steueridentifikationsnummer ausgestellt. Damit wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens deutlich erhöht.
Zuteilung an Kinder:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Identifikationsnummer auch Kindern zugeteilt wird. Dies ist erforderlich, weil schon ab Geburt eine Steuerpflicht begründet sein kann.
Verwendung der Identifikationsnummer:
Die ID-Nr. wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Sie ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber Finanzbehörden zu verwenden.
Lohnsteuer:
Das bisherige lohnsteuerrechtliche Ordnungsmerkmal (eTIN) wird durch die ID-Nr. ersetzt werden. Damit wird eine Voraussetzung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens geschaffen, wodurch auf die Karton-Lohnsteuerkarte verzichtet werden kann.
Aufbewahrung des Schreibens über die Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern:
Auch wenn Sie die ID-Nr. aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse zurzeit nicht benötigen sollten, bewahren Sie dieses Schreiben bitte auf. Die ID-Nr. ist für eine künftige Besteuerung für Sie von zentraler Bedeutung (z.B. bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses).
Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren (s)eine persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.) für steuerliche Zwecke vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und zugestellt nach § 139b der Abgabenordnung (AO). Sie ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie werden gebeten, die Richtigkeit Ihrer Daten nach Erhalt des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern zu kontrollieren. Diese umfassen:
Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname(n), Geschlecht, vollständige Adresse, Geburtstag und -ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland).
Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnerbüro.
Ziel der Einführung der ID-Nr. ist es, den Bürgern die Erledigung ihrer steuerrechtlichen Angelegenheiten zu erleichtern. Die ID-Nr. wird durch Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarte das bisherige Lohnsteuerverfahren modernisieren, vereinfachen und bürgerfreundlicher gestalten. Die Lohnsteuerkarte wird letztmalig im Jahr 2010 mit der Steueridentifikationsnummer ausgestellt. Damit wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens deutlich erhöht.
Zuteilung an Kinder:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Identifikationsnummer auch Kindern zugeteilt wird. Dies ist erforderlich, weil schon ab Geburt eine Steuerpflicht begründet sein kann.
Verwendung der Identifikationsnummer:
Die ID-Nr. wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Sie ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber Finanzbehörden zu verwenden.
Lohnsteuer:
Das bisherige lohnsteuerrechtliche Ordnungsmerkmal (eTIN) wird durch die ID-Nr. ersetzt werden. Damit wird eine Voraussetzung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens geschaffen, wodurch auf die Karton-Lohnsteuerkarte verzichtet werden kann.
Aufbewahrung des Schreibens über die Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern:
Auch wenn Sie die ID-Nr. aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse zurzeit nicht benötigen sollten, bewahren Sie dieses Schreiben bitte auf. Die ID-Nr. ist für eine künftige Besteuerung für Sie von zentraler Bedeutung (z.B. bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses).
Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren (s)eine persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.) für steuerliche Zwecke vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und zugestellt nach § 139b der Abgabenordnung (AO). Sie ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie werden gebeten, die Richtigkeit Ihrer Daten nach Erhalt des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern zu kontrollieren. Diese umfassen:
Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname(n), Geschlecht, vollständige Adresse, Geburtstag und -ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland).
Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnerbüro.
Ziel der Einführung der ID-Nr. ist es, den Bürgern die Erledigung ihrer steuerrechtlichen Angelegenheiten zu erleichtern. Die ID-Nr. wird durch Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarte das bisherige Lohnsteuerverfahren modernisieren, vereinfachen und bürgerfreundlicher gestalten. Die Lohnsteuerkarte wird letztmalig im Jahr 2010 mit der Steueridentifikationsnummer ausgestellt. Damit wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens deutlich erhöht.
Zuteilung an Kinder:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Identifikationsnummer auch Kindern zugeteilt wird. Dies ist erforderlich, weil schon ab Geburt eine Steuerpflicht begründet sein kann.
Verwendung der Identifikationsnummer:
Die ID-Nr. wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Sie ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber Finanzbehörden zu verwenden.
Lohnsteuer:
Das bisherige lohnsteuerrechtliche Ordnungsmerkmal (eTIN) wird durch die ID-Nr. ersetzt werden. Damit wird eine Voraussetzung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens geschaffen, wodurch auf die Karton-Lohnsteuerkarte verzichtet werden kann.
Aufbewahrung des Schreibens über die Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern:
Auch wenn Sie die ID-Nr. aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse zurzeit nicht benötigen sollten, bewahren Sie dieses Schreiben bitte auf. Die ID-Nr. ist für eine künftige Besteuerung für Sie von zentraler Bedeutung (z.B. bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses).
Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren (s)eine persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.) für steuerliche Zwecke vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und zugestellt nach § 139b der Abgabenordnung (AO). Sie ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie werden gebeten, die Richtigkeit Ihrer Daten nach Erhalt des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern zu kontrollieren. Diese umfassen:
Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname(n), Geschlecht, vollständige Adresse, Geburtstag und -ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland).
Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnerbüro.
Ziel der Einführung der ID-Nr. ist es, den Bürgern die Erledigung ihrer steuerrechtlichen Angelegenheiten zu erleichtern. Die ID-Nr. wird durch Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarte das bisherige Lohnsteuerverfahren modernisieren, vereinfachen und bürgerfreundlicher gestalten. Die Lohnsteuerkarte wird letztmalig im Jahr 2010 mit der Steueridentifikationsnummer ausgestellt. Damit wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens deutlich erhöht.
Zuteilung an Kinder:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Identifikationsnummer auch Kindern zugeteilt wird. Dies ist erforderlich, weil schon ab Geburt eine Steuerpflicht begründet sein kann.
Verwendung der Identifikationsnummer:
Die ID-Nr. wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Sie ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber Finanzbehörden zu verwenden.
Lohnsteuer:
Das bisherige lohnsteuerrechtliche Ordnungsmerkmal (eTIN) wird durch die ID-Nr. ersetzt werden. Damit wird eine Voraussetzung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens geschaffen, wodurch auf die Karton-Lohnsteuerkarte verzichtet werden kann.
Aufbewahrung des Schreibens über die Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern:
Auch wenn Sie die ID-Nr. aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse zurzeit nicht benötigen sollten, bewahren Sie dieses Schreiben bitte auf. Die ID-Nr. ist für eine künftige Besteuerung für Sie von zentraler Bedeutung (z.B. bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses).
Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren (s)eine persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.) für steuerliche Zwecke vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und zugestellt nach § 139b der Abgabenordnung (AO). Sie ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie werden gebeten, die Richtigkeit Ihrer Daten nach Erhalt des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern zu kontrollieren. Diese umfassen:
Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname(n), Geschlecht, vollständige Adresse, Geburtstag und -ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland).
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Lohnsteuer:
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