Einzelförderung von Kindern in Tagespflege

  • Einzelförderung von Kindern nach individuell vereinbarten Betreuungszeiten durch Tagespflegepersonen
  • Überprüfung der persönlichen, räumlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme von Kindern in Tagespflegestellen (= im Haus der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern)
  • Beratung und enge Zusammenarbeit mit Eltern und Tagespflegepersonen
  • Qualifizierung von Tagespflegepersonen
  • Erstattung des nicht gedeckten Pflegekostenaufwandes an die Tagespflegepersonen (nach Abzug der Kostenbeteiligung der Kindeseltern)

Sozialgesetzbuch VIII, Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW