Brandschutz / Bevölkerungsschutz

  • Betrieb/Unterhaltung einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgerätehäuser, Fahrzeuge, Geräteausstattung, Schutzanzüge u.ä.)
  • Brandbekämpfung und Brandverhütung
  • Hilfeleistung bei Unglücksfällen und sonstigen Notfällen
  • Durchführung von Brandschauen und brandschutztechnischen  Stellungnahmen einschl. Beratungen
  • Gebührenkalkulation und Abrechnung von Feuerwehreinsätzen
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen, die der Notfallversorgung und dem Schutz der Bevölkerung in Katastrophenfällen und sonstigen öffentlichen Krisenfällen dienen
  • Betrieb von Sirenenanlagen (Katastrophenschutz)

Gesetz über Brandschutz, Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)