Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
Reisepass
Reisepass, Pass, Europapass, ePass
- Seit dem 01.11.2005 gibt es den neuen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Dieser Reisepass ist mit einem Chip versehen, in dem die üblichen Passdaten und das Gesichtsbild gespeichert sind. Ab 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
- Der bisherige Reisepass behält weiterhin seine Gültigkeit !
- Antragstellung:
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Behinderte, Kranke, Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Dagegen kann der Ausweis / Pass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden. Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung und das andere bei der Abholung unterschreibt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung (Formular) unterschreiben und dass zur Beantragung die Ausweise beider Eltern mitgebracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eintragung von Kindern in die Pässe der Eltern.
- Gültigkeitsdauer:
- Der Reisepass ist für Personen bis zum 26. Lebensjahr 5 Jahre gültig, für Personen über 26 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich !!! Nach Ablauf der Gültigkeit ist im Bedarfsfall ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderausweis oder -reisepass mit Lichtbild oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der vorgenannten Lichtbildausweise, kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage.
- alter abgelaufener Pass: Bei der Aushändigung des neuen Passes wird der bisherige abgelaufene Pass eingezogen oder "entwertet" wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Pass mit. Falls dieser noch Visa anderer Staaten enthält, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, damit diese nicht ungültig gestempelt werden.
- Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Fotomustertafel der Bundesdruckerei - www.bundesdruckerei.de ).
- Antrag: Einen Antrag brauchen Sie nicht vorab auszufüllen. Er wird in Ihrem Beisein durch uns maschinell erstellt.
- Ausstellung für Kinder: Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bringen Sie bitte das Kind und das Einverständnis beider Elternteile mit. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Kinderreisepass".
ePass: für Antragsteller über 24 Jahre: 60,00 Euro
ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller über 24 Jahre: 82,00 Euro
ePass mit 48 Seiten: für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller über 24 Jahre: 92,00 Euro
Express-Reisepass: für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro
https://www.werdohl.de/buerger-rathaus/das-rathaus-im-blick/anliegen-von-a-z?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=10029&cHash=074ecc58323663dd19b99dbc87f134f0
3.1 Abteilung Ordnung und Einwohnerwesen- Anschrift
- 001Goethestr. 5158791Werdohl
Woche Einwohnerbüro
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 2. Samstag im Monat von 10 - 12 Uhr
Freitext
Für die Abwicklung Ihrer Anliegen ist in vielen Fällen ein Termin notwendig. Die Buchung erfolgt über die Startseite; den entsprechenden Link und weitere Informationen finden Sie unten in der Rubrik "Weitere Informationen".
5
- E-Mail
- b.schroeder@werdohl.de
Woche Einwohnerbüro
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 2. Samstag im Monat von 10 - 12 Uhr
Freitext
Für die Abwicklung Ihrer Anliegen ist in vielen Fällen ein Termin notwendig. Die Buchung erfolgt über die Startseite; den entsprechenden Link und weitere Informationen finden Sie unten in der Rubrik "Weitere Informationen".
5
- E-Mail
- f.christ@werdohl.de
Woche Einwohnerbüro
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 2. Samstag im Monat von 10 - 12 Uhr
Freitext
Für die Abwicklung Ihrer Anliegen ist in vielen Fällen ein Termin notwendig. Die Buchung erfolgt über die Startseite; den entsprechenden Link und weitere Informationen finden Sie unten in der Rubrik "Weitere Informationen".
5
- E-Mail
- s.mierke@werdohl.de
Woche Einwohnerbüro
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 2. Samstag im Monat von 10 - 12 Uhr
Freitext
Für die Abwicklung Ihrer Anliegen ist in vielen Fällen ein Termin notwendig. Die Buchung erfolgt über die Startseite; den entsprechenden Link und weitere Informationen finden Sie unten in der Rubrik "Weitere Informationen".
- E-Mail
- o.holzhauer@werdohl.de
Einwohnerbüro- Anschrift
- 001Goethestr. 5158791Werdohl
Woche Einwohnerbüro
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 2. Samstag im Monat von 10 - 12 Uhr
Freitext
Für die Abwicklung Ihrer Anliegen ist in vielen Fällen ein Termin notwendig. Die Buchung erfolgt über die Startseite; den entsprechenden Link und weitere Informationen finden Sie unten in der Rubrik "Weitere Informationen".
5
- E-Mail
- f.christ@werdohl.de
Woche Einwohnerbüro
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 2. Samstag im Monat von 10 - 12 Uhr
Freitext
Für die Abwicklung Ihrer Anliegen ist in vielen Fällen ein Termin notwendig. Die Buchung erfolgt über die Startseite; den entsprechenden Link und weitere Informationen finden Sie unten in der Rubrik "Weitere Informationen".
5
- E-Mail
- s.mierke@werdohl.de
Woche Einwohnerbüro
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 2. Samstag im Monat von 10 - 12 Uhr
Freitext
Für die Abwicklung Ihrer Anliegen ist in vielen Fällen ein Termin notwendig. Die Buchung erfolgt über die Startseite; den entsprechenden Link und weitere Informationen finden Sie unten in der Rubrik "Weitere Informationen".
- E-Mail
- o.holzhauer@werdohl.de