Personalausweis

Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.

 

Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.

 

Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.

 

Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

 

Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen. 

 

Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).

 

Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums (http://www.personalausweisportal.de).

Personalausweise

Gültigkeit

Kosten

 

Personalausweis für Personen ab 24 Jahre

10 Jahre

37,00 Euro

Personalausweis für Personen unter 24 Jahre

  6 Jahre

22,80 Euro

Vorläufiger Personalausweis

  3 Monate

10,00 Euro

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis zusammen mit Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der  Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.

Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm mit.

Personalausweisgesetz

Kontakt

Birgit Schröder

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Franziska Christ

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Oliver Holzhauer

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Sandra Mierke

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