Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums (http://www.personalausweisportal.de).
Personalausweisgesetz
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis zusammen mit Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.
Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm mit.
Personalausweise | Gültigkeit | Kosten |
|
Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
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Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
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Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
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Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
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Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
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Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
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Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
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Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
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Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
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Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.
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Personalausweise | Gültigkeit | Kosten |
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
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Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis zusammen mit Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.
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Personalausweise | Gültigkeit | Kosten |
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
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Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis zusammen mit Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
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Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
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Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
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Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
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Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
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Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
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Personalausweise | Gültigkeit | Kosten |
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
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Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums (http://www.personalausweisportal.de).
Personalausweisgesetz
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis zusammen mit Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.
Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm mit.
Personalausweise | Gültigkeit | Kosten |
|
Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
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Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.
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Personalausweise | Gültigkeit | Kosten |
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
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Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
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Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
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Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
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Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
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Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
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Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
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Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis zusammen mit Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.
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Personalausweise | Gültigkeit | Kosten |
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
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Personalausweisgesetz
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis zusammen mit Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.
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Personalausweise | Gültigkeit | Kosten |
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
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Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
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Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
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Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
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Personalausweise | Gültigkeit | Kosten |
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
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Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
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Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums (http://www.personalausweisportal.de).
Personalausweisgesetz
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis zusammen mit Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.
Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm mit.
Personalausweise | Gültigkeit | Kosten |
|
Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
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Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
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Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
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Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
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Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Werdohl mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Einwohnerbüro den neuen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung ist nur persönlich möglich. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums (http://www.personalausweisportal.de).
Personalausweisgesetz
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis zusammen mit Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis benötigt.
Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm mit.
Personalausweise | Gültigkeit | Kosten |
|
Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
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Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Webseiten des auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/).
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Personalausweisgesetz
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Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 10 Jahre | 37,00 Euro | |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre | 6 Jahre | 22,80 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro |
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
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Birgit
Schröder
Woche Einwohnerbüro
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 2. Samstag im Monat von 10 - 12 Uhr
Freitext
Für die Abwicklung Ihrer Anliegen ist in vielen Fällen ein Termin notwendig. Die Buchung erfolgt über die Startseite; den entsprechenden Link und weitere Informationen finden Sie unten in der Rubrik "Weitere Informationen".
Franziska
Christ
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Oliver
Holzhauer
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Statusabfrage Bestellung Personalausweis https://portal.citkomm.de/werdohl/idstatuscheck
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