„Wir vertreten die Interessen der Werdohler Eltern!“
Was ist der Jugendamtselternbeirat?
Mit dem In-Kraft-Treten des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes zum 1. August 2011 wird die Mitwirkung von Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Auf dieser Basis sollte die gesetzliche Neuregelung von allen Beteiligten zum Anlass genommen werden, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, Jugendamt und Kita zu initiieren oder fortzuführen. Dies geschieht durch die Gründung eines Jugendamtselternbeirats, kurz JAEB.
Wer sind die Mitglieder des JAEB?
Die Mitglieder des Jugendamtselternbeirates, setzen sich aus den Elternbeiräten unserer neun Werdohler Kindertagestätten zusammen. Wer sich in den Elternbeirat seines Kindergarten wählen lässt, ist automatisch im JAEB, wobei jede Einrichtung nur ein Stimmrecht bei Wahlen/Abstimmungen hat.
Welche Aufgaben hat der JAEB?