Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder im Antragsprozess für hoheitliche Dokumente
seitens der Bundesdruckerei GmbH akzeptiert. Demnach dürfen im städtischen Einwohnerbüro ab dem 1. Mai 2025 keine papiergebundenen Lichtbilder mehr verarbeitet werden.
Die Einreichung von papierbasierten Lichtbildern bei Beantragung von Personalausweisen, Pässen und eID-Karten ist bis zum 30. April 2025
zulässig. Erst ab dem 1. Mai 2025 ist dieses Verfahren für die entsprechenden Dokumente unzulässig.
Die Bürgerinnen und Bürger, die geplant haben, noch mit papiergebundenen Lichtbildern ihre Dokumente zu beantragen, müssen die Anträge im
Einwohnerbüro bis spätestens 30.04.2025 gestellt haben.