Derzeit können die Kanalbenutzungsgebühren nach dem Verbrauch (Schmutzwassergebühren, die grundsätzlich nach dem Verbrauch - Maßeinheit Kubikmeter - des Frischwassers berechnet werden), noch nicht abgerechnet werden.
Sobald dies möglich ist, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer einen separaten Bescheid über die Kanalbenutzungsgebühren erhalten.
Für Ihren Überblick hier die Höhe der Schmutzwassergebühren:
Die Schmutzwassergebühr 2023 beträgt:
a) für Gebührenpflichtige, die unmittelbar zu Ruhrverbandsbeiträgen herangezogen werden, 2,92 € je m³ Schmutzwasser
b) für Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer durch die städt. Entwässerungsanlagen ableiten und bereits unmittelbar zu Beiträgen an den Ruhrverband veranlagt werden, 1,26 € je m³ Schmutzwasser
Für die Vorauszahlung für das Jahr 2024 werden folgende Gebührensätze angewandt:
a) für Gebührenpflichtige, die unmittelbar zu Ruhrverbandsbeiträgen herangezogen werden, 3,25 € je m³ Schmutzwasser
b) für Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer durch die städt. Entwässerungsanlagen ableiten und bereits unmittelbar zu Beiträgen an den Ruhrverband veranlagt werden, 1,11 € je m³ Schmutzwasser