Bisher waren die Städte und Gemeinde zuständig für die Bearbeitung von Anmeldungen für die Abfuhr von Sperrmüll, Elektrogroßgeräten und Grünabfall. Seit dem 1. Februar übernimmt der Zweckverband für Abfallbeseitigung diese Aufgabe.
Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich dabei nichts. Denn die Anmeldungen erfolgten auch bisher schon überwiegend über die Website des ZfA und die ZfA Abfall-App. Die Bearbeitung der Anmeldungen erfolgt nun aber über die Verwaltung des Zweckverbandes. Das heißt, dass auch Reklamationen – zum Beispiel zu nicht abgeholtem Sperrmüll – über den ZfA laufen. Dazu steht die kostenfreie Hotline 0800 27464462 sowie die E-Mail-Adresse reklamationen(at)zfa-iserlohn.de zur Verfügung.
Anmeldungen per Postkarte können auch weiterhin an die Städte geschickt werden. Diese leiten die Anmeldungen zeitnah an den ZfA weiter. Alternativ können die Postkarten aber auch an den Bringhöfen abgegeben oder direkt an den Zweckverband für Abfallbeseitigung, Corunnastraße 50, 58636 Iserlohn geschickt werden.