Beurkundung von Sterbefällen

Der Sterbefall ist binnen 3 Werktagen beim zuständigen Standesamt (Sterbeort) anzuzeigen.

Stammbuch / Eheurkunde

Geburtsurkunde des/der Verstorbenen, wenn er/sie ledig war

Personalausweis oder Reisepass

Nachweis über den letzten Wohnsitz

  • Die Gebühr für Urkunden beträgt für das 1. Exemplar 12 €, für jedes weitere 6 €.

    Die Urkunde wird Ihnen umgehend per Gebührenbescheid zugesandt.

    Sollten Sie die Urkunde am nächsten Tag beim Standesamt abholen wollen, vermerken Sie dies bitte auf dem Formular unter Ergänzungen. Leider ist noch keine Bezahlung per Nachnahme oder Bankeinzugsermächtigung durch eCash möglich. Wir bearbeiten Ihre Wünsche umgehend. Ihre Unterlagen können Sie am Tag nach der Zustellung beim Standesamt abholen.

Kontakt

Maximilian Pondruff

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Frank Leitzbach

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