Beurkundung von Sterbefällen

Der Sterbefall ist binnen 3 Werktagen beim zuständigen Standesamt (Sterbeort) anzuzeigen.

Stammbuch / Eheurkunde

Geburtsurkunde des/der Verstorbenen, wenn er/sie ledig war

Personalausweis oder Reisepass

Nachweis über den letzten Wohnsitz

Kontakt

Maximilian Pondruff

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Frank Leitzbach

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