Anerkennung der Vaterschaft

Die Vaterschaft kann anerkannt werden:

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
  • zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren worden ist.

Wie wird die Vaterschaft anerkannt?

  • durch den Vater persönlich in öffentlich beurkundeter Form mit Zustimmung der Mutter
  • die Anerkennung ist vor der Geburt möglich

Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden?

  • beim Standesamt
  • beim Jugendamt
  • beim Amtsgericht
  • beim Notar

Wann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam?

  • durch persönliche Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form bei den Behörden durch die auch die Vaterschaft anerkannt wird.

Kontakt

Maximilian Pondruff

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Frank Leitzbach

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Karin Neuhaus

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