Gewerbemeldungen

  • Führung des Gewerberegisters (Gewerbean-, ab- und -ummeldungen)
  • Gewerbemeldungen können auch online erfolgen. Bitte wechseln Sie dazu zum Portal WIRTSCHAFT.SERVICE.NRW
  • Wenn der Betrieb aufgegeben wird, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig angezeigt werden.

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Reisepass oder Personalausweis
    • bei Bevollmächtigten schriftl. Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten zusätzlich

    Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

  • Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

    Bei Personengesellschaften (z. B OhG, GbR) ist die Anzeige für jeden geschäftsführenden Gesellschafter zu erstatten.

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Reisepass oder Personalausweis des Gewerbetreibenden
    • bei Personengesellschaften (z. B. OhG, GbR) für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
    • bei Bevollmächtigten schriftl. Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten zusätzlich
    • gegebenenfalls Auszug aus dem Handelsregister
    • gegebenenfalls Gesellschaftsvertrag

     

  • Wenn der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig angezeigt werden.

    Wird der Betrieb in eine andere Gemeinde verlegt, ist er abzumelden und in der anderen Gemeinde anzumelden.

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Reisepass oder Personalausweis
    • bei Bevollmächtigten schriftl. Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten zusätzlich

     

Kontakt

Kerstin Twer

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