Kerstin
Twer
Woche Standard
Montag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Wenn der Betrieb aufgegeben wird, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig angezeigt werden.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Bei Personengesellschaften (z. B OhG, GbR) ist die Anzeige für jeden geschäftsführenden Gesellschafter zu erstatten.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Wenn der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig angezeigt werden.
Wird der Betrieb in eine andere Gemeinde verlegt, ist er abzumelden und in der anderen Gemeinde anzumelden.
Sie benötigen folgende Unterlagen: