Kinderreisepass

Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Für Kinder wird in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass für die visafreie Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss. 

Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses bzw. Reisepasses muss grundsätzlich von beiden Elternteilen gemeinsam gestellt werden. Beide Elternteile legen bitte bei Vorsprache folgende Unterlagen vor:

  • den eigenen Pass oder Ausweis
  • die Geburtsurkunde des Kindes

die Elternbescheinigung

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses wird eine Gebühr in Höhe von 13 Euro erhoben; eine Verlängerung kostet 6 Euro. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Gebührenfrei ist die Berichtigung der Wohnortangabe.

Bitte legen Sie die Geburts- oder Abstammungsurkunde, ggfs. Vaterschaftsanerkennung, falls vorhanden einen alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder andere Identitätspapiere des Kindes, die Elternbescheinigung/schriftliche Einverständniserklärung des nicht erscheinenden Elternteils bzw. Sorgerechtsbeschluss, Bestallungsurkunde, Negativattest (siehe oben), vor. Auch wird die Augenfarbe und die Größe Ihres Kindes in den Kinderreisepass eingetragen. Des weiteren benötigen wir die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile. 

Ihr Kind muss Sie bei derVorsprache zur Antragstellung des Kindereisepasses unbedingt begleiten.

Ab dem 01.11.2005 ist jeder Kinderreisepass mit einem Lichtbild unabhängig vom Alter des Kindes auszustellen.

Für die Ausstellung wird daher immer ein Passbild benötigt, an das hohe Ansprüche gestellt werden. Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite der Bundesdruckerei hinterlegte Fotomustertafel (http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_persdok/persdok_epassMstr.html).

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der

Passgesetz (PaßG) in der derzeit gültigen Fassung

Kontakt

Birgit Schröder

Details

Franziska Christ

Details

Sandra Mierke

Details

Oliver Holzhauer

Details