Aussetzung von Elternbeiträgen und OGS-Beiträgen aufgrund der Zustimmung des Finanzministeriums NRW vom 08.01.2021. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommune hälftig.
Aussetzung von Elternbeiträgen und OGS-Beiträgen aufgrund der Zustimmung des Finanzministeriums NRW vom 08.01.2021. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommune hälftig.