Zur Vorbereitung der anstehenden Grundsteuerreform führt die Stadt Werdohl z. Zt. einen Datenabgleich mit dem Finanzamt durch.
Bei diesem Abgleich werden die vorhandenen Daten (Messbeträge) des Finanzamtes mit den Daten, die von der Stadt Werdohl berechnet werden, abgeglichen.
Ein solcher Abgleich ist erforderlich, da ohne Übereinstimmung der Daten eine automatische Einspielung neuer Daten nicht möglich ist.
Sollten Abweichungen festgestellt werden, werden diese dem Eigentümer mit einem Änderungsbescheid mitgeteilt.
Es kann zu einer Nachberechnung oder einer Erstattung von Grundsteuerbeträgen kommen. Nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes und der Abgabenordnung ist die rückwirkende Berechnung oder Erstattung von Grundsteuerbeträgen für vier Jahre möglich.