Zu den bereits versandten Grundbesitzabgabenbescheiden werden Gebührenpflichtige, die nicht unmittelbar zu Ruhrverbandsbeiträgen herangezogen werden, einen Änderungsbescheid zu der festgesetzten Niederschlagswassergebühr erhalten.
Der Grundbesitzabgabenbescheid erhält aufgrund eines Übermittlungsfehlers an die Südwestfalen IT einen zu hohen Gebührensatz, der Änderungsbescheid wird hier die entsprechende Korrektur vorsehen.