Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit dem fortschreitenden Herbst erreichen uns zahlreiche Hinweise auf Gehwege, die durch das viele Laub rutschig und gefährlich geworden sind. Besonders für ältere Menschen und Kinder birgt liegengebliebenes Laub eine ernstzunehmende Unfallgefahr. Daher möchte die Stadt Werdohl Sie erneut an die Reinigungspflicht erinnern, die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer laut Satzung über die Straßenreinigung übertragen ist.
Die Satzung sieht vor, dass Sie die an Ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege regelmäßig von Laub und anderen Verunreinigungen freihalten. Dies gilt ebenso für die kommende Wintersaison, wenn Schnee und Eis auf Gehwegen für Glätte sorgen. In diesem Fall besteht die Pflicht, Gehwege auf einer Breite von 1 bis 1,50 Meter von Schnee zu befreien und bei Glätte möglichst mit umweltfreundlichen, abstumpfenden Mitteln zu streuen.
Bitte kommen Sie ihrer übertragenen Reinigungs- und Schneeräumpflicht nach um für uns alle ein angenehmes Miteinander zu ermöglichen und Verletzungen zu vermeiden.
Für Rückfragen oder Hinweise stehen Herr Leitzbach (Tel. 02392-917-298) und Herr Pondruff (Tel. 02392-917-335), Ihnen gerne zur Verfügung. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe, um gemeinsam ein sauberes und sicheres Stadtbild zu erhalten!