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Grundsteuer-Reform; Bitte geben Sie Ihr Grundsteuererklärung ab!

Da beim Finanzamt noch immer nicht alle Erklärungen eingegangen sind – wird an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer appelliert, die ihre Grundsteu-ererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen.
Dies ist nötig, damit die Städte und Gemeinden mit Unterstützung des Landes die neuen Hebesätze bestimmen können. Die Kommunen sind dringend auf die Einnahmen der Grundsteuer angewiesen. Mit den Einnahmen werden zahlreich Aufgaben gesichert – so z. B. auch der Betrieb unserer Schulen.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern.
Wenn Betroffene die Erklärung bereits abgegeben haben, aber dennoch ein Erinnerungs-schreiben erhalten haben, sollten sie sich beim zuständigen Finanzamt melden. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es ist versehentlich das falsche Aktenzei-chen angegeben worden.
Die Finanzämter unterstützen mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grund-steuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemar-kung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu er-reichen. Zudem ist dort ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden.
Für individuelle Rückfragen steht die Grundsteuer-Hotline montags bis freitags zur Ver-fügung. Der direkte Kontakt mit den Experten klappt am besten nach 13 Uhr. Die Hotline des Finanzamts Altena ist unter der Rufnummer 02352-917-1959 zu erreichen.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts und zum weiteren Ablauf wissen müssen:
➢ Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Grundsteuererklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:
• unbebaute Grundstücke,
• Wohngrundstücke (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrund-stück, Wohnungseigentum, wie z. B. die klassische Eigentumswohnung),
• Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrund-stücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke).
➢ Die Frist zur Abgabe der Erklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Es kann aber weiterhin noch abgegeben werden.
➢ Ende Februar hat die Finanzverwaltung begonnen, die Eigentümerinnen und Eigen-tümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. Sollten Sie der Meinung sein, die Erklärung bereits abgegeben zu haben, melden Sie sich bitte dennoch bei ihrem Finanzamt.
➢ Wird die Grundsteuererklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch nach einer Schätzung vom Finanzamt, besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Erklärung.
➢ Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grund-steuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
➢ Möglichkeiten der Abgabe:
• Online mit ELSTER: www.elster.de
• Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
• Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich aus-füllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.
➢ Serviceangebote der Finanzverwaltung:
• Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
• Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
• Grundsteuer-Hotline unter 02352-917-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
• Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de

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