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Stadtverwaltung Werdohl

Neues aus Werdohl

Änderungen bei der Anforderung von Personenstandsurkunden

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

das Standesamt der Stadt informiert, dass Anforderungen von Personenstandsurkunden fortan nur noch mit ausgefülltem Antragsformular und Kopie des Personalausweises oder einem vergleichbaren Ausweis mit Unterschrift möglich ist. So soll eine Missbräuchliche Anforderung vermieden werden.

Alternativ beantragen Sie die erforderliche Personenstandsurkunde mithilfe des ServicePortals NRW gerne auch Online.

Bitte bachten Sie, dass bei einer schriftlichen Anforderung eine Anforderung der  Personenstandsurkunde nur noch mit Vorkasse bearbeitet wird. Bitte Beantragen Sie die Ausstellung einer Personenstandsurkunde daher unbedingt rechtzeitig.

Die persönliche Abholung im Rathaus unter den allgemeinen Öffnungszeiten ist von den Änderungen nicht berührt. Hier genügt weiterhin die persönliche Vorstellung mit Ausweis.

 

Bei Fragen rund um das Thema Urkundenanforderungen stehen Ihnen auch gerne telefonisch:

 

Herr Pondruff                  02392-917- 335

Herr Leitzbach                02392-917- 298

 

zur Verfügung.

 

Vielen Dank

Ihr Standesamtsteam

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