Die „3-G-Regel“ der aktuellen Corona-Schutzverordnung gilt ab sofort auch für die Teilnahme an städtischen Gremien.
Alle Rats- und Ausschussmitglieder, Besucher, Gäste und Verwaltungsmitarbeiter brauchen für die Teilnahme an den Sitzungen von Rat und Ausschüssen einen Nachweis über eine vollständige Impfung, über eine Genesung oder einen aktuellen negativen Coronatest.
Darüber hinaus besteht in den Sitzungen Maskenpflicht.Die „3-G-Regel“ der aktuellen Corona-Schutzverordnung gilt ab sofort auch für die Teilnahme an städtischen Gremien. Alle Rats- und Ausschussmitglieder, Besucher, Gäste und Verwaltungsmitarbeiter brauchen für die Teilnahme an den Sitzungen von Rat und Ausschüssen einen Nachweis über eine vollständige Impfung, über eine Genesung oder einen aktuellen negativen Coronatest.