Mit dem Sammelbegriff "Grundbesitzabgaben" werden die laufenden grundstücksbezogenen Abgaben bezeichnet, die von der Stadt festgesetzt werden. Im Einzelnen sind dies:
Die Grundbesitzabgaben werden jährlich - in der Regel Anfang des Jahres - per Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt und dem Abgabenpflichtigen zugesandt. Veranlagungsbeträge des laufenden Jahres sind zu den gesetzlichen Fälligkeiten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.