Formulare: Überblick

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | A-Z

Folgende Formulare finden Sie hier:

Abfall

Bauen

  • Abbruchantrag 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Antrag Aufbruchgenehmigung 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Antrag Grundstücksteilung 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Antrag auf verkehrsrechtliche Genehmigung 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Antrag zur Abnahme der Wiederherstellung des Aufbruchs 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Bauantrag Sonderbauvorhaben 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Bauantrag Werbeanlage 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren 
    Neu ab 01.01.2010
    Erhebungsvordruck für Baugenehmigung
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Bauanzeigen - Antragsvordruck 
    Hinweise für anzeigepflichtige Bauvorhaben
    Nach § 2 Ziffer 4 c des ersten Gesetzes zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz I) vom 09. März 2007 (GV.NRW Nr. 9 vom 30.03.2007, S. 133) bedarf die Nutzungsänderung baulicher Anlagen und die Errichtung von Kleingaragen in der Regel keiner Baugenehmigung sondern ist der unteren Bauaufsichtsbehörde vor Durchführung des Vorhabens schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige sind die für eine Prüfung des Vorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen.

     Die Bauaufsichtsbehörde kann innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige und der Bauvorlagen verlangen, dass für das angezeigte Vorhaben, insbesondere wegen der notwendigen Beteiligung anderer Behörden oder aus Gründen des Immissions- oder Brandschutzes, ein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird. Äußert sich die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb dieses Zeitraumes, darf die beabsichtigte Nutzung aufgenommen werden bzw. mit der Errichtung der Kleingarage begonnen werden.

     Die Anzeige einer Nutzungsänderung ist nur möglich bei Nutzungsänderungen ohne genehmigungsbedürftige bauliche Änderungen, wie z.B. Veränderungen im statischen System, Änderungen der Rettungswege usw.

    Für bereits ohne Anzeige oder Baugenehmigung realisierte Nutzungsänderungen ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. 

    Kleingaragen sind Garagen mit einer Nutzfläche bis 100 m² (§ 2 Abs. 1 GarVO). Die Nutzfläche einer Garage ist die Summe aller miteinander verbundenen Flächen der Garageneinstellplätze und der Verkehrsflächen (§ 2 Abs. 6 GarVO).

    Bei Kleingaragen, die in Grenznähe errichtet werden sollen (weniger als 3,0 m Grenzabstand), ist die Einverständniserklärung des/der Grundstücksnachbarn auf dem Lageplan erforderlich.

    Aus den Bauvorlagen für Grenzgaragen muss eindeutig ersichtlich sein, dass die nach § 6 Abs. 11 BauO NRW) höchstzulässigen Gebäudeabmessungen eingehalten werden. Zu den erforderlichen Bauvorlagen gehören daher insbesondere ein Geländeschnitt entlang der grenzständigen Außenwand mit Darstellung des vorhandenen Geländeverlaufes und der mittleren Wandhöhe der Garage als auch ein Lageplan mit Darstellung aller vorhandenen grenznahen Gebäude, einschließlich deren Abmessung.

    Bei der Durchführung angezeigter Bauvorhaben sind die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften, insbesondere die Vorschriften der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), zu beachten und einzuhalten.

    Das angezeigte Bauvorhaben darf nur entsprechend den eingereichten Bauvorlagen ausgeführt werden. Abweichungen hiervon sind nicht zulässig.
    Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Bauaufsicht während der Dienstzeiten gerne zur Verfügung.
    Stadt Werdohl
    Abteilung Bauen und Planen
    Lüdenscheider Str. 6
    58791 Werdohl
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Baubeschreibung 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlagen 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlagen 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Energiebedarfsausweis § 13 EnEV 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

  • Erhebungsbogen für eine Baugenehmigung 
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

Fischereischein

  • Fischereischein - Ausstellung oder Verlängerung 
    Ihre Unterlagen können Sie am Tag nach der Zustellung im Einwohnerbüro abholen. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Bundespersonalausweis, Ihren Fischereischein und die entsprechende Gebühr, sowie bei Erstausstellung den Nachweis über die Fischereiprüfung.
    Die Verwaltungsgebühr beträgt:
    • für den Fünfjahresfischereischein    30,00 €
    • für den Jahesfischereischein           10,00 €
    • für den Jugendfischereischein           8,00 €
    und ist bei Abholung zu bezahlen.
    Wir bearbeiten Ihre Wünsche umgehend.
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

Handel und Gewerbe

  • Gewerbeabmeldung 
    Wenn der Betrieb aufgegeben wird, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig angezeigt werden.
    Sie benötigen folgende Unterlagen:
    • Reisepass oder Personalausweis
    • bei Bevollmächtigten schriftl. Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten zusätzlich
    Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

Heirat

  • Bestellung von Personenstandsurkunden 

    Die Gebühr für Urkunden beträgt für das 1. Exemplar 7,00 € (ab 01.01.2009 10 €), für jede weitere 3,50 € (ab 01.01.2009 5 €).

    Die Urkunde wird Ihnen umgehend per Gebührenbescheid zugesandt.

    Sollten Sie die Urkunde am nächsten Tag beim Standesamt abholen wollen, vermerken Sie dies bitte auf dem Formular unter Ergänzungen. Leider ist noch keine Bezahlung per Nachnahme oder Bankeinzugsermächtigung durch eCash möglich. Wir bearbeiten Ihre Wünsche umgehend. Ihre Unterlagen können Sie am Tag nach der Zustellung beim Standesamt abholen.

    Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft:

Hundeangelegenheiten

Umzug

Elemente 1 bis 25 von 40

1 | 2