Anliegen A-Z: Personenstandsurkunden
Beschreibung
Bitte teilen Sie in jedem Falle den Verwendungszweck mit. Für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, der Sozialhilfe, der Gewährung von Kindergeld, von Erziehungsgeld, von Ausbildungszulagen oder von Altershilfe für Landwirte ist eine kostenlose Ausstellung möglich.
Sollten Sie die Urkunde am nächsten Tag beim Standesamt abholen wollen, vermerken Sie dies bitte auf dem Formular unter Ergänzungen. Leider ist noch keine Bezahlung per Nachnahme oder Bankeinzugsermächtigung duch eCash möglich. Wir bearbeiten Ihre Wünsche umgehend.
Ihre Unterlagen können Sie am Tag nach der Zustellung beim Standesamt abholen. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Sollten Sie die Urkunde am nächsten Tag beim Standesamt abholen wollen, vermerken Sie dies bitte auf dem Formular unter Ergänzungen. Leider ist noch keine Bezahlung per Nachnahme oder Bankeinzugsermächtigung duch eCash möglich. Wir bearbeiten Ihre Wünsche umgehend.
Ihre Unterlagen können Sie am Tag nach der Zustellung beim Standesamt abholen. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Gebühren
Die Gebühr für Urkunden beträgt für das 1. Exemplar 10,00 €, für jede weitere 5,00 €.
Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister beträgt 10,00 €.
Die Urkunde/n wird/werden Ihnen umgehend per Gebührenbescheid zugesandt.
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Bettina von Kalle
E-Mail: b.vonkalle(at)werdohl.de
Telefon: 02392 917298
zum Kontaktformular
Bettina Downar
E-Mail: b.downar(at)werdohl.de
Telefon: 02392 917208
zum Kontaktformular
