Anliegen A-Z: Einzelförderung von Kindern in Tagespflege

Beschreibung

  • Einzelförderung von Kindern nach individuell vereinbarten Betreuungszeiten durch Tagespflegepersonen
  • Überprüfung der persönlichen, räumlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme von Kindern in Tagespflegestellen (= im Haus der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern)
  • Beratung und enge Zusammenarbeit mit Eltern und Tagespflegepersonen
  • Qualifizierung von Tagespflegepersonen
  • Erstattung des nicht gedeckten Pflegekostenaufwandes an die Tagespflegepersonen (nach Abzug der Kostenbeteiligung der Kindeseltern)

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Sozialgesetzbuch VIII, Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Hilmar Heimann
E-Mail:
Telefon: 02392 917290
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