Anliegen A-Z: Einzelförderung von Kindern in Tagespflege
Beschreibung
- Einzelförderung von Kindern nach individuell vereinbarten Betreuungszeiten durch Tagespflegepersonen
- Überprüfung der persönlichen, räumlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme von Kindern in Tagespflegestellen (= im Haus der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern)
- Beratung und enge Zusammenarbeit mit Eltern und Tagespflegepersonen
- Qualifizierung von Tagespflegepersonen
- Erstattung des nicht gedeckten Pflegekostenaufwandes an die Tagespflegepersonen (nach Abzug der Kostenbeteiligung der Kindeseltern)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Sozialgesetzbuch VIII, Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Hilmar Heimann
E-Mail: h.heimann(at)werdohl.de
Telefon: 02392 917290
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